Wichtig zum Saisonende: Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur erfolgt online

Aktuell haben die Saisonbetriebe in unserem Land noch gut zu tun: Die Baubranche nutzt das immer noch gute Wetter, die Landwirtschaft ist mit der Ernte beschäftigt und der Tourismus an der Küste profitiert von der anhaltenden Urlaubssaison im Herbst. Doch wie in jedem Jahr wird die Beschäftigtenzahl in der kalten Jahreszeit wieder zurückgehen. Arbeitnehmer werden sich dann voraussichtlich arbeitslos melden müssen.

Damit Ihre Beschäftigten dabei nichts vergessen, haben wir die wichtigsten Hinweise hier zusammengefasst:

Zuerst ist die sogenannte Arbeitssuchendmeldung wichtig. Die muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Das ist gut planbar, wenn man zum Beispiel das Ende eines befristeten Arbeitsvertrages kennt oder das Kündigungsschreiben mit längerer Kündigungsfrist bekommt. Wer erst kurzfristig von seiner Entlassung erfährt, muss sich spätestens drei Tage nach Zugang der Kündigung melden.

Die (gesetzlich vorgeschriebene) Arbeitssuchendmeldung haben viele Beschäftigte nicht im Blick. Viele schauen nur auf die Arbeitslosmeldung. Sie ist die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sie sollte frühestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit erfolgen aber spätestens – und das ist sehr wichtig - am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Beide Meldungen sollten auf jeden Fall online erledigt werden. 
Den Weg zur Agentur für Arbeit und eventuelle Wartezeiten kann man sich dann sparen.
Für die Online-Arbeitslosmeldung gibt es die Internetseite www.arbeitsagentur.live/arbeitslos-melden.